Bezahlungssystem

Mengen- und Bezahlungssystem im Bereich der Südzucker AG

Auch nach der Anpassung des Mengen– und Preissystems in Folge der jüngsten Zuckermarktordnungsreform bilden die Lieferrechte Basis und Grundvoraussetzung für den süddeutschen Zuckerrübenanbau. Ohne Lieferrechte können keine Rüben an Südzucker geliefert werden.

Lieferrechte als Basis

Verändert wurde das Lieferrechtssystem allerdings dahingehend, dass seit 2017 Ausnutzungsgrade gelten. Zielgröße ist hier aktuell eine Lieferrechtsausnutzung zwischen 125 und 140 %. Diese Prozentsätze bzw. Ausnutzungsgrade hängen ab von den Fabrikstrukturen und sonstigen Rahmenbedingungen. Das bedeutet, dass bei einer Änderung dieser Strukturen bzw. Rahmenbedingungen ggf. auch die Ausnutzungsgrade angepasst werden müssen. Bei hohen Ausnutzungsgraden kann auch mit einer geringeren Lieferrechtsmenge ein umfangreiche Rübenanbau erfolgen. Je niedriger die Ausnutzungsgrade, desto wichtiger wird dann allerdings wieder eine gute Lieferrechts-Grundausstattung.

Rübenkategorien

Das süddeutsche Mengen– und Bezahlungssystem unterscheidet seit 2017 Basisrüben und Mehrrüben innerhalb des Kontraktes (=Kontraktrüben) und sog. „Überrüben“ außerhalb des Kontraktes.

Die Basisrüben sind die Summe aller aktiven Lieferrechte eines Anbauers. Dabei ist zu beachten, dass die Quoten-Lieferrechte in den letzten Jahren des alten Marktordnungssystems nur zu 95 % zu beliefern waren. Jetzt gelten hier wieder die vollen 100 %. Da auch die Ethanolrübe mit einem Lieferrecht hinterlegt war, wurde auch Lieferrecht E in die Basismenge integriert.

Mehrrüben sind alle vom Anbauer über die Basisrüben hinaus kontrahierten Rüben. Sie ergeben zusammen mit den Basisrüben die Kontraktrüben des Anbauers und werden zum gleichen Kontraktrübenpreis abgerechnet. Über die Rohstoffsicherungsprämie (siehe unten) kann es dennoch zu einer preislichen Differenzierung zwischen Basis- und Mehrrüben kommen. Südzucker sichert jedem Anbauer grundsätzlich zu, dass er zu seinen Basisrüben zusätzlich Mehrrüben in Höhe von bis zu 40 % anbauen kann. Seit dem Anbau 2022 besteht die Möglichkeit, auch bei einem Anbauwunsch > 140 % eine „Kontrahierung in einem Schritt“ unter Inanspruchnahme eines Lieferrechtspools durchzuführen. Die Lieferrechts-Vermittlung über den Verband bleibt für die Anbauer jedoch weiterhin vorteilhaft.

Werden über die Kontraktmenge hinaus weitere Rüben erzeugt, sind dies sog. „Überrüben“. Für diese besteht (ebenso wie für die Kontraktrüben) eine Abnahmegarantie durch Südzucker und die Zusage, dass sie vollständig im Erzeugungsjahr abgerechnet werden. Es ist also keine Übertragung vorgesehen. Der Grundpreis für Überrüben beträgt 85 % des Grundpreises für Kontraktrüben.

Mengengerüst

In der Vergangenheit war das Mengengerüst durch die in der Marktordnung verankerte Quote vorgegeben; jetzt gibt die Wirtschaftlichkeit das Mengengerüst vor. Durch die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten—sowohl auf Ebene der Landwirtschaft als auch auf Ebene der Zuckerfabrik—können die Stückkosten je erzeugter Einheit Zucker gesenkt werden. Und da diese Stückkosten-Senkung eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Wirtschaftlichkeit ist, streben die süddeutschen Verbände gemeinsam mit Südzucker eine Kampagnedauer von mindestens 120 Tagen an. 120 Kampagnetage wiederum bedeuten, dass im Durchschnitt über alle süddeutschen Werke ca. 140 % der vorhandenen Lieferrechtsmenge bei 16 % Pol. als Produktionsmenge benötigt werden. Um diejenigen Anbauer zu belohnen, die die Fabrik mit den benötigten Mengen stabil versorgen und damit für alle Anbauer die Fixkosten reduzieren, sieht das Bezahlungssystem ab einer Kontraktmenge von 125 % die Zahlung einer Prämie (Erfüllungsbonus) vor.

Ableitung des Rübenpreises

Die aktuelle Marktordnung sieht keinen Mindestpreis für Quotenrüben mehr vor. Verpflichtend ist allerdings eine Branchenvereinbarung, aus der die Ableitung des Rübenpreises aus dem Zuckererlös erkennbar ist. Verbände und Südzucker mussten daher einen Weg finden, wie auch ab 2017 eine faire Erlösverteilung zwischen Anbauern und dem Zuckerunternehmen sichergestellt werden kann. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als ein niedriger Grundpreis mit einer Vielzahl von Zu– und Abschlägen abgerechnet wurde, wird jetzt ein „All-inclusive-Preis“ ausgewiesen, der den durchschnittlichen Erlös inklusive aller Zulagen und Prämien aller Rübenanbauer im Einzugsgebiet der Südzucker AG wiedergibt.

Der durchschnittliche Preis für Kontraktrüben leitet sich seit 2021 vom EU-Preisreporting für die Region 2 (zuvor: vom Zuckererlös der Südzucker) ab. In einer entsprechenden Ableitungstabelle im Liefervertrag kann dabei jeder Anbauer nachvollziehen, welcher durchschnittliche „All-inclusive-Preis“ (auf Basis 16 % BZG / 18 % Pol.) sich bei verschiedenen Zuckerpreisen ergibt. In diesem Preis sind die Rübenmarkvergütung und folgende durchschnittliche variablen Komponenten enthalten:

  • Zuschlag für Früh-/Spätlieferung
  • Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege
  • Erfüllungsbonus

Ermittlung des Kontraktrübengrundpreises

Vom „All-inclusive-Preis“ sind diese durchschnittlich an sämtliche Rübenanbauer ausgezahlten Preisbestandteile abzuziehen, um den für alle Anbauer gültigen Kontraktrübengrundpreis zu ermitteln. Dieser wird für jeden Anbauer anhand seines individuellen Bereinigten Zuckergehaltes (BZG) der angelieferten Rüben umgerechnet. Auf den Kontraktrübengrundpreis werden dann wiederum die verschiedenen Preisbestandteile als individuelle Komponenten auf Basis des individuellen BZG aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich für jeden Anbauer ein individueller Kontraktrübenpreis.

Rohstoffsicherungsprämie

Die nachhaltige Sicherung der Rohstoffbasis und damit die Auslastung der Zuckerfabriken sind insbesondere aufgrund des schwierigen Zuckermarktumfeldes von höchster Priorität für die Südzucker AG. Nur bei einer ausreichenden Kontrahierungsmenge auf Basis der Inanspruchnahme der Lieferrechte ist die notwendige Auslastung der Zuckerfabriken gewährleistet. Die neue Volatilität des europäischen Zuckermarktes kann sich auch auf die Attraktivität des Rübenanbaus auswirken. Um die Rohstoffbasis der Südzucker auch unter diesen Bedingungen absichern zu können, wurde mit der Rohstoffsicherungsprämie ein Instrument geschaffen, mit dem Südzucker nach Konsultation mit dem Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. die künftige Rohstoffvergütung bei Bedarf ergänzen kann.