Lieferrechte

Der Verband der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V. führt Umschreibungen und Verpachtungen von Zeichnungen und den dazugehörigen Zuckerrübenlieferrechten für die Zuckerrübenanbauer durch. Die Zuckerrüben-Lieferrechte sind untrennbar mit diesen Zeichnungen verbunden und können daher nicht alleine übertragen werden.

Anbauer, die ihre Lieferrechte einem anderen Landwirt zum Verkauf (Übertragung) oder zur Verpachtung (Nutzung) überlassen wollen oder aktive Landwirte, die Lieferrechte zum Kauf bzw. zur Pacht suchen, können sich beim Verband melden. Wir sind Ihnen gerne behilflich und vermitteln Ihnen interessierte Ansprechpartner!

Zu diesen Beratungszeiten sind wir für Sie da:
Mo.-Do.: 8 -12 Uhr + 13-15 Uhr
Fr.: 8-13 Uhr

Kontakt

Ulrike de Héraucourt

Lieferrechte

Anna Schuld

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Termine

Bitte beachten Sie, dass Anträge sowohl auf Nutzung (mit bzw. ohne Fläche) als auch auf Übertragung von Zuckerrübenlieferrechten bis zum 30. November gestellt sein müssen, damit die Lieferrechte im Folgejahr genutzt werden können.

Regelungen für Betriebsnachfolger bleiben weiterhin unabhängig von diesem Termin. Allerdings sollten diese immer bis zum Kampagnebeginn gebucht sein. Ansonsten ist eine Abrechnung für die laufende Kampagne auf den Betriebsnachfolger nicht mehr möglich.